Rechtsprechung
BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Vollstreckung eines Verwaltungsakts durch Anwendung unmittelbaren Zwangs - Sinn und Zweck einer Gebühr - Vereinbarkeit einer Vollstreckungsgebühr mit dem ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1986 - 1 S 631/85
- BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
Für die Interpretation von Ermächtigungsnormen gelten vielmehr die allgemeinen Auslegungsgrundsätze; hierbei können berücksichtigt werden: der Sinnzusammenhang der Ermächtigungsnorm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, der objektive Wille des Gesetzgebers und die Entstehungsgeschichte (vgl. z. B. BVerfGE 8, 274 ; 15, 153 ; 45, 142 ; 68 319 ). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, daß die in Art. 80 Abs. 1 GG ausgeprägten, aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes folgenden Grundsätze auch für die Landesgesetzgebung verbindlich sind (BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80]. - BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
Für die Interpretation von Ermächtigungsnormen gelten vielmehr die allgemeinen Auslegungsgrundsätze; hierbei können berücksichtigt werden: der Sinnzusammenhang der Ermächtigungsnorm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, der objektive Wille des Gesetzgebers und die Entstehungsgeschichte (vgl. z. B. BVerfGE 8, 274 ; 15, 153 ; 45, 142 ; 68 319 ).
- BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, daß die in Art. 80 Abs. 1 GG ausgeprägten, aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes folgenden Grundsätze auch für die Landesgesetzgebung verbindlich sind (BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80]. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Sache bedarf es der Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die zu treffende Entscheidung erheblich ist, und eines Hinweises auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Sache bedarf es der Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die zu treffende Entscheidung erheblich ist, und eines Hinweises auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61
Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als …
Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
Für die Interpretation von Ermächtigungsnormen gelten vielmehr die allgemeinen Auslegungsgrundsätze; hierbei können berücksichtigt werden: der Sinnzusammenhang der Ermächtigungsnorm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, der objektive Wille des Gesetzgebers und die Entstehungsgeschichte (vgl. z. B. BVerfGE 8, 274 ; 15, 153 ; 45, 142 ; 68 319 ).