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   BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86   

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BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86 (https://dejure.org/1986,10612)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1986 - 1 B 112.86 (https://dejure.org/1986,10612)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1986 - 1 B 112.86 (https://dejure.org/1986,10612)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Vollstreckung eines Verwaltungsakts durch Anwendung unmittelbaren Zwangs - Sinn und Zweck einer Gebühr - Vereinbarkeit einer Vollstreckungsgebühr mit dem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
    Für die Interpretation von Ermächtigungsnormen gelten vielmehr die allgemeinen Auslegungsgrundsätze; hierbei können berücksichtigt werden: der Sinnzusammenhang der Ermächtigungsnorm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, der objektive Wille des Gesetzgebers und die Entstehungsgeschichte (vgl. z. B. BVerfGE 8, 274 ; 15, 153 ; 45, 142 ; 68 319 ).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
    Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, daß die in Art. 80 Abs. 1 GG ausgeprägten, aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes folgenden Grundsätze auch für die Landesgesetzgebung verbindlich sind (BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80].
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
    Für die Interpretation von Ermächtigungsnormen gelten vielmehr die allgemeinen Auslegungsgrundsätze; hierbei können berücksichtigt werden: der Sinnzusammenhang der Ermächtigungsnorm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, der objektive Wille des Gesetzgebers und die Entstehungsgeschichte (vgl. z. B. BVerfGE 8, 274 ; 15, 153 ; 45, 142 ; 68 319 ).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
    Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, daß die in Art. 80 Abs. 1 GG ausgeprägten, aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes folgenden Grundsätze auch für die Landesgesetzgebung verbindlich sind (BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80].
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
    Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Sache bedarf es der Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die zu treffende Entscheidung erheblich ist, und eines Hinweises auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
    Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Sache bedarf es der Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die zu treffende Entscheidung erheblich ist, und eines Hinweises auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86
    Für die Interpretation von Ermächtigungsnormen gelten vielmehr die allgemeinen Auslegungsgrundsätze; hierbei können berücksichtigt werden: der Sinnzusammenhang der Ermächtigungsnorm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, der objektive Wille des Gesetzgebers und die Entstehungsgeschichte (vgl. z. B. BVerfGE 8, 274 ; 15, 153 ; 45, 142 ; 68 319 ).
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